Oberlausitzpokal 2014
Der „Oberlausitzpokal“ ist bundesoffen für alle interessierten Wettkampfgruppen.
- Ideeller Träger des „Oberlausitzpokal“
- Wettkampfgrundlage
- Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme am „Oberlausitzpokal“ sind:
o Fristgemäße Anmeldung der Mannschaften
o Meldung nur einer Gruppe je Feuerwehr und Wertungsgruppe
o Anerkennung der „CTIF-Wettkampfordnung für Feuerwehrsport- wettkämpfe“ 7. Auflage 2012
o Anerkennung dieser Ausschreibung
o Anerkennung der Wettkampfleitung und der Kampfrichter, einschließlich ihrer Entscheidungen.
- Wertungsgruppen
o Männer
o Frauen
- Wettkampforte und -termine
Termin | Wettkampfort |
19.07.2014 | Trebendorf |
02.08.2014 | Nochten |
05.09.2014 | Herwigsdorf |
13.09.2014 | Kiesdorf |
- Technische Hinweise
o Es kommen Zieleinrichtungen nach Punkt 3.5 der Wettkampfordnung zum Einsatz.
o Die Zeitnahme erfolgt elektronisch.
o Es ist ausschließlich die Zeitnahme vom „Löschangriff-Team Lawalde“ zu verwenden.
o Ein Start ist nur mit TS 8/8 nach DIN möglich (ohne technische Veränderungen).
o Das Startkommando lautet „Auf die Plätze“ - „Klatsche“. Das Kommando „Fertig“ entfällt.
o A-Saugschläuche müssen eine Länge von 2,50 m (2) haben.
o Der Abstand vom Podest zum Behälter beträgt 4,00 m.
o Das Podest hat eine Mindesthöhe von 7,5 cm maximal 10 cm.
o Nur die A-Saugschläuche dürfen über das Podest hinausragen, ohne dass sie den Boden berühren.
o Die Herstellung der Saugleitung kann beliebig erfolgen, jedoch sind Markierungen auf der Bahn nicht gestattet.
o Der Saugkorb muss vor dem Eintauchen in den Behälter an der Saugschlauchleitung angekuppelt sein und bis zum Ende des Löschangriffs angekuppelt bleiben.
o Das Anbringen eines zusätzlichen Tragegriffs am Verteiler ist nicht gestattet. Wobei das mittlere Absperrorgan als Tragegriff genutzt werden kann.
o Die sichtbare Trennung zwischen den Knaggen muss bei allen Kupplungen mindestens 0,5 cm betragen.
o Zwischen den Kupplungen sind auch keine anderen Verbindungen (z.B. mit der Gummierung der Schläuche) zulässig.
o Die Strahlrohrführer/-innen füllen die Zielbehälter.
o Es ist aus Unfallschutzgründen nicht gestattet, beim Auslegen der B-Schlauchleitung den Verteiler über der Schulter zu tragen. Dies ist auch bei einem Ziehen der C-Schlauchleitung mit angekuppeltem Strahlrohr nicht zu empfehlen.
o Die Kampfrichter überprüfen zeitgerecht die Geräte, dazu zählen auch Stichproben während des Wettkampfes.
o Es darf maximal ein Wettkämpfer pro Wertungsgruppe aus anderen Wertungsgruppen eingesetzt werden.
o Jeder Wettkämpfer darf, außer in der eigenen, in nur einer weiteren Wettkampfgruppe starten.
o Die Namen der Starter jeder Wertungsgruppe werden bei jeder Veranstaltung in einem Protokoll dokumentiert.
o Jede Wettkampfgruppe sollte am Wettkampftag einen Kampfrichter stellen.
o Wettkämpfer bzw. Wettkämpferinnen, die nicht an der jeweiligen Wettkampfdisziplin teilnehmen, dürfen sich während des Wettkampfes ebenso wie Mannschaftsleiter, Trainer und Masseure nicht auf der Wettkampfbahn aufhalten.
o Außer den Wettkämpfern dürfen sich nur Kampfrichter und zugelassene Fotografen auf der Wettkampfbahn bewegen. Fotografen dürfen weder mündlich noch durch tatsächliches Handeln während der Aufbauzeit und des Laufes Einfluss auf den Wettbewerb nehmen.
- Bekleidung
o Nationale Einsatzkleidung oder ähnliche Bekleidung ( bedeckte Oberarme und gänzlich bedeckte Ober- und Unterschenkel )
o mit Feuerwehrhelm oder sonstigen Schutzhelm,
o mit Feuerwehrgurt oder ähnlichem Gurt, der über der Bekleidung sichtbar für die Kampfrichter zu tragen ist, und nicht gleichzeitig als Gürtel in der Hose dient
o mit Stiefeln, Schuhen oder Sportschuhen an,
o die Bekleidung innerhalb der Mannschaft sollte einheitlich sein.
- Berufungen gegen Kampfrichterurteile
Berufungen gegen Kampfrichterurteile sind entsprechend Punkt 8.4 der Wettkampfordnung durch den Mannschaftsleiter spätestens 15 Minuten nach der Bekanntgabe des Kampfrichterurteils schriftlich dem Hauptkampfrichter zu übergeben. Die Entscheidung über die Berufung nimmt der Hauptkampfrichter vor. Kann dieser nicht allein entscheiden, entscheidet er nach Abstimmung mit den Wettkampfrichtern vor Ort endgültig.
- Startgeld
Für die Teilnehmer am „Oberlausitzpokal“ ist pro Wettkampf jeweils eine Startgebühr von 15.- € zu entrichten. Aus dem Aufkommen des Startgeldes werden die Pokale und Urkunden für die Gesamtwertung finanziert.
- Unfallversicherungsschutz
Die Wettkämpfer unterliegen dem Versicherungsschutz des Trägers der Feuerwehr. Veranstalter und Ausrichter übernehmen keinen Versicherungsschutz.
- Wertungs- und Punktsystem
Die Wertung des „Oberlausitzpokal“ erfolgt als Gesamtwertung aus allen 4 ausgetragenen Wettkämpfen, wovon die jeweils 3 besten gewertet werden. Jeder Wertungslauf besteht aus zwei Versuchen. Die beste Laufzeit wird gewertet. Die Punktevergabe entspricht den erreichten Platzierungen von Platz 1 (10 Punkte) abwärts bis Platz 10 (1 Punkt).
Für jede der 4 Veranstaltungen wird durch den Ausrichter eine Tageswertung vorgenommen. Basis der Gesamtwertung um den „Oberlausitzpokal“ ist eine Punktewertung für jede Wertungsmannschaft.
Punkteverteilung | |||
1. Platz | 10 Punkte | 6. Platz | 5 Punkte |
2. Platz | 9 Punkte | 7. Platz | 9 Punkte |
3. Platz | 8 Punkte | 8. Platz | 3 Punkte |
4. Platz | 7 Punkte | 9. Platz | 2 Punkte |
5. Platz | 6 Punkte | 10. Platz | 1 Punkt |
Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der Siege, dann die Gesamtlaufzeit aller gewerteten Läufe.
- Abschlussveranstaltung und Siegerehrung
Der letzte Wettkampf des „Oberlausitzpokal“ wird mit einer Siegerehrung in der Gesamtwertung beendet.
- 100m Bahn
Bei den Wettkämpfen in Trebendorf und Nochten wir die Disziplin „100m Bahn“ mit Angeboten. Diese wird für die Wettkämpfer jeweils als separate Tageswertung geführt.
- Wichtige Formulare
Löschangriff, Oberlausitzpokal, 2014, OL-Pokal 2014, Löschangriff OL-Pokal 2014
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